Kostenvoranschläge braucht man aber nicht nur für Leistungen beim Frühjahrsputz, sondern auch für Reparaturen an Waschmaschinen, Kühlschränken, Fotoapparaten, Fernsehern und der ganzen Palette der Haushaltsgeräte. Auch hier kann es Probleme geben. Wird die Rechnung teurer als veranschlagt, führt das oft zum Streit zwischen Verbraucher und Unternehmen.
"Vielen ist auch nicht bekannt, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent je nach Einzelfall überschritten werden kann", erklärt Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale Sachsen startet zum 01. März 2008 eine Aktion und will unberechtigt hohe Abweichungen des Rechnungsbetrages von dem vorangegangenen Kostenvoranschlag kritisch unter die Lupe nehmen.
Auch ein Faltblatt mit dem Titel "Was Sie über Kostenvoranschläge wissen sollten" steht den Verbrauchern in den Beratungsstellen und auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen www.verbraucherzentrale-sachsen.de zur Verfügung. Dort kann man nachlesen, was zu tun ist, wenn die Endrechnung deutlich höher ausfällt als im Kostenvoranschlag angekündigt, was man unter einer üblichen Vergütung versteht oder ob der Aufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages in Rechnung gestellt werden kann.
Die Verbraucherzentrale Sachsen wird verstärkt zum Thema "Kostenvoranschlag und darauf basierende Rechnung" in der Zeit vom 01. März bis zum 30. April beraten. Verbraucher sollten daher ihre kompletten Unterlagen mitbringen, die im Rahmen der Aktion ausgewertet werden.