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Kostenfalle Werbe-SMS

Verbraucherzentrale Sachsen: bei Kurznachrichten von unbekannten Absendern nicht vorschnell antworten

(lifePR) (Leipzig, )
Handynutzer erleben es immer öfter. Das Handy piepst und meldet eine neue SMS, in der es heißt: "Du hast von einer Bekannten Ecards erhalten. Antworte mit JA oder NEIN zum Empfang". Oder: "Es wurde für Sie eine Bildnachricht hinterlegt. Bitte wählen Sie zum Abruf die Nummer …".

"Wer eine SMS von einem unbekannten Absender erhält, der ist gut beraten, mit einer Antwort äußerst vorsichtig zu sein, auch wenn die Neugier nach den angeblich hinterlegten Bildern allzu groß ist", rät Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn mit dieser Neugier rechnen auch die Absender dieser zur Antwort verlockenden Kurznachrichten. Dies sind in der Regel Anbieter kostenpflichtiger SMS-Dienste, so genannter Premium-SMS, die versuchen, auf diese Art neue Kunden in ihre Fänge zu locken.

Immer wieder gibt es bei der Verbraucherzentrale Nachfragen zu Mobilfunkrechnungen, die hohe Beträge für SMS-Dienste enthalten. Deren Ursache lag oftmals in der Antwort der Verbraucher auf eine solche getarnte Werbe-SMS eines Premiumdienste-Anbieters. "Hierdurch haben viele nichtsahnend dessen teuren SMS-Dienst aktiviert", vermutet Henschler. Der Gesetzgeber lässt den Anbietern dabei leichtes Spiel. Nach den am 01.09.2007 ins Telekommunikationsgesetz aufgenommenen Kundenschutzvorschriften müssen Absender von Werbe-SMS die Kosten für ihre Dienste erst ab einem Preis von 2 Euro pro Nachricht anzeigen. Die Anbieter freilich sind clever genug, ihre Preise knapp unter diesem Betrag zu halten. "Hiermit hat der Gesetzgeber den Verbrauchern einen gewaltigen Bärendienst erwiesen", meint Henschler.

Verbraucher, denen auf ihrer Handy-Rechnung solcherart SMS-Dienste in Rechnung gestellt werden, sollten die Summe um die fraglichen Beträge kürzen und dies ihrem Mobilfunkanbieter mitteilen. Gegenüber dem SMS-Anbieter sollten sie erklären, dass sie keinen Vertrag über einen entsprechenden Dienst geschlossen haben. "Schließlich liegt in der Antwort auf eine derartig getarnte Kurznachricht nicht der Wille, einen entsprechenden Vertrag zu schließen", so Henschler. Hilfsweise sollte ein etwaiger Vertrag angefochten werden. Unterstützung erhalten betroffene Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
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