Dahinter steckt, dass sich TRCTelemedia nicht, wie viele andere Erotikdienstleister, über die Abrechnung ihrer Leistung über die Telefonrechnung finanziert. Vielmehr schickt der Anbieter den Anrufern eine gesonderte Rechnung, mit der eine Bezahlung des von seinen weiblichen Angestellten telefonisch erbrachten Dienstes verlangt wird. An die Adresse der Anrufer gelangt TRCTelemedia etwa über die Inverssuche, d.h. die Ermittlung der Adresse des Anrufers mittels seiner auf dem Display angezeigten Telefonnummer. Teilweise ruft TRCTelemedia auch die Nummer des Anrufers zurück und entlockt diesem seine Adresse unter dem Vorwand, man wolle ihm einen Gewinn zusenden. „Hier wird wieder einmal deutlich, dass man mit der Herausgabe der eigenen Adresse am Telefon äußerst zurückhaltend sein sollte“, sagt Henschler.
Verbraucher, die eine Rechnung von TRCTelemedia erhalten, sollten auf dem Einzelverbindungsnachweis ihrer Telefonrechnung nachschauen, ob eine der in der Rechnung benannten Rufnummern angewählt wurde. Findet sich die Rufnummer dort nicht, sollte die Zahlung verweigert werden. Dasselbe gilt, wenn laut Einzelverbindungsnachweis die Gesprächszeit nur wenige Sekunden betragen hat, denn dann hat der Anrufer in der Regel nur die Preisansage abgehört und danach aufgelegt, die Leistung also gar nicht in Anspruch genommen. Ob letztlich eine Zahlungspflicht besteht, kann jedoch nur für jeden Einzelfall beurteilt werden. Verbraucher können sich hierzu in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die Adressen finden sich im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.