In der Vergangenheit nannte die Firma diese Verträge über den Kauf von Matratzen "Optionsverträge". "Dieses rechtlich unklare Optionsmodell ist nun weggefallen, aber die Verträge wurden damit nicht besser", so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verträge zum Kauf einer Matratze zum stolzen Preis von ca. 700 Euro enthalten neben einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch eine Klausel, nach der Verbraucher auf das ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verzichten sollen.
"Das stellt eine Umgehung der gesetzlichen Regelung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften dar und ist deshalb unwirksam" stellt Bettina Dittrich fest. Auch die im Vertrag verwandte Widerrufsbelehrung ist nicht gesetzeskonform. Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen kann der Verbraucher seinen Widerruf unbegrenzt ausüben.
"Verbraucher, die derartige Verträge mit der Firma Medycure auch schon vor längerer Zeit abgeschlossen haben, sollten sich beraten lassen. Nicht selten können diese Verträge auch heute noch widerrufen werden", ergänzt Dittrich.
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht jetzt gegen die Firma Medycure aus Chemnitz juristisch vor. Die Firma wurde abgemahnt und aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die sicherstellen soll, dass weder die Klausel zur Umgehung des Widerrufsrechts noch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung künftig weiter verwendet werden. Sollte sich Medycure dem nicht unterwerfen, wird eine gerichtliche Geltendmachung der Forderungen geprüft.
Beim Kauf von Matratzen rät die Verbraucherzentrale Sachsen stets zum Preisvergleich vergleichbarer Qualitäten vor Vertragsabschluss.