Doch der florierende Behandlungstourismus hat auch Haken: „Zum Beispiel wenn Patienten sich eine Behandlung, die sie im Ausland planen, nicht vorher von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dann bleiben sie unter Umständen auf den kompletten Kosten sitzen“, warnt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Außerdem könnte es auch bei der Gewährleistung oder der Haftung des Arztes bei Fehlern Probleme geben.“
Aber auch bei akuter Krankheit oder nach einem Unfall springen die Krankenkassen nicht immer im vollen Umfang ein. Um schmerzhaften finanziellen Nebenwirkungen nach einer Auslandsbehandlung vorzubeugen, hilft die neue Information „Arztbesuche und Klinikaufenthalte im Ausland – Was die Krankenkassen zahlen“. Sie erläutert dies auf den Gebieten der akuten Erkrankung oder des Unfalls, einer geplanten Behandlung im Ausland, der richtigen Wahl von Arzt bzw. Klinik, des Behandlungsumfangs und der Kosten sowie der Abrechnung. Diese ausführliche Information ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 1 € erhältlich oder kann im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/... + Pflege/Downloads heruntergeladen werden.
Gefördert wurde das Material mit finanziellen Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.