SEPA-Überweisungen werden ab dem 28. Januar 2008 parallel zu den bestehenden Überweisungsmöglichkeiten eingeführt. Mit einem flächendeckenden Angebot ist bis Ende des Jahres zu rechnen. Alle diese bargeldlosen Transfers werden danach wie inländische Zahlungen behandelt. Das neue Produkt kann sowohl für Zahlungen innerhalb Deutschlands als auch für Auslandsüberweisungen genutzt werden.
"Betragslimitierungen, wie wir sie von der EU-Standardüberweisung kennen, gelten nicht", informiert Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Soll auf diesem Weg zum Beispiel das Ferienhaus in Dänemark bezahlt werden, ist das auch möglich, sofern der dänische Vermieter Euro annimmt. Eine SEPA-Überweisung in dänischen Kronen ist hingegen nicht möglich. Nimmt der Vertragspartner nur dänische Kronen, bedarf es weiterhin der Nutzung der alt bekannten Auslandsüberweisung, die allerdings teurer ist.
Wer die neue SEPA-Überweisung nutzen will, wird mit veränderten Formularen und Dateiformaten konfrontiert werden. Diese erkennt man beispielsweise daran, dass am rechten Randstreifen des Vordruckes das Wort SEPA steht. Neu ist die zwingend notwendige Verwendung der internationalen Kontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC). "Wer sich seine aktuellen Kontoauszüge anschaut, findet diese Identifikationsnummern dort angegeben", informiert Andrea Hoffmann.
Die IBAN kann dabei je nach Land zwischen 15 und 31 Stellen haben. Für eine SEPA-Überweisung nach Malta wird neben der eigenen deutschen 22-stelligen IBAN nun auch die 31-stellige IBAN des Malteser Empfängers benötigt. Die BIC wiederum dient der weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und ist entweder acht- oder elfstellig. In der Regel handelt es sich dabei um eine Mischung aus Buchstaben und Zahlen.
"Verbraucher sollten bei der Verwendung dieser Zahlen- und Buchstabencodes sehr genau aufpassen", rät Hoffmann. Falsche Angaben, zum Beispiel durch einen Zahlendreher verursacht, gehen grundsätzlich zu Lasten des Verbrauchers. Bei der SEPA-Überweisung hat nämlich nicht mehr die Namensangabe des Empfängers Priorität, sondern es gelten die Nummernangaben.