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Niemand sicher vor Abo-Fallen im Internet

Verbraucherzentrale Sachsen empört über Hochnäsigkeit der Gebrüder Schmidtlein

(lifePR) (Leipzig, )
Anja G., eine 12-jährige Schülerin aus Leipzig surft gern im Internet.

Von der eigenen Lehrerin ermuntert, loggte sie sich bei www.P2P-heute.com ein. Schließlich hatte diese ihre Schüler darauf hingewiesen, dass man sich im Rahmen der auf der Startseite beworbenen kostenlosen Testzeit bis zu deren Ablauf nur einmal einloggen solle, um ein anschließendes kostenpflichtiges Abo zu vermeiden.

Mit fatalem Ausgang, denn das Mädchen hatte, wie in den vergangenen Monaten unzählige User vor ihr auch, eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Abo für 2 Jahre erhalten.

Wie viele andere Betroffene, die kostenlos auf einer der vielen "Schmidtlein-Seiten" schnuppern wollten, hatte wohl auch die Lehrerin angenommen, dass ein kostenpflichtiges Abo nicht entsteht, wenn man vor Ende der Testzeit ausloggt und sich im folgenden nicht mehr auf die entsprechende Seite begibt.

"Genau so sehen wir das und hatten deshalb gegen die Gebrüder Schmidtlein geklagt", so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Landgericht Darmstadt (AZ 9 O 257/07) gab der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 22.11.2007 recht und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite www.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: "Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus". Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können. Dagegen sind die Gebrüder Schmidtlein in Berufung gegangen.

Der Rechtsstreit ist jetzt beim Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 6 U 2/08) anhängig. "Da dort erst Anfang 2009 verhandelt wird und somit bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch viel Zeit ins Land gehen wird, können wir die Verbraucher nur aufrufen, beim Surfen im Internet immer dann, wenn mit Gratisangeboten, kostenlosen Testzeiten und ähnlichem geworben wird, große Vorsicht walten zu lassen", empfiehlt Dittrich.
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