"Gängige Praxis unseriöser, mitunter sogar betrügerisch handelnder Kreditvermittler ist es, einen pauschalen Betrag für vermeintliche Auslagen vom Verbraucher zu fordern", weiß Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Bundeskriminalamt beschreibt das in seinem letzten Bundeslagebericht zur Wirtschaftskriminalität Kreditvermittlungsbetrug so: "Der Täter gibt wahrheitswidrig in betrügerischer Absicht vor, einen Kredit vermitteln zu wollen. Tatziel ist die Erlangung fiktiver Gebühren, Provisionen und sonstiger Vorauszahlungen. Die Tatverdächtigen täuschen vor, sie selbst oder andere seien in der Lage, Kredite zur Verfügung stellen zu können." Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Betroffenen, in diesen Fällen Strafanzeige zu stellen.
Ärger haben die bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Verbraucher aber nicht nur mit dem Kreditvermittler, der Geld sehen will ohne ein Darlehen vermittelt zu haben. Oft wurde der Eindruck vermittelt, dass es nur dann einen Kredit gibt, wenn zugleich weitere Verträge abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Unfallversicherungen, aber auch um Geldanlageverträge und die wiederum nicht selten auf dem riskanten Grauen Kapitalmarkt, der nicht staatlich überwacht ist. Diese Verträge bringen die Betroffenen in weitere finanzielle Schwierigkeiten.
"Während die Polizei für die strafrechtlich relevante Seite der richtige Ansprechpartner ist, helfen wir auf zivilrechtlichem Weg", ermutigt Hoffmann zum Gang zur Verbraucherzentrale Sachsen. "Konkret heißt das, dass wir den Leuten helfen, unberechtigte Forderungen des Kreditvermittlers abzuwehren und die zusätzlich abgeschlossenen Verträge wieder rückabzuwickeln. Dazu gibt es auch Musterbriefe.Wer Rat und Hilfe benötigt, kann sich gern an die Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de ist eine Übersicht der Beratungsstellen zu finden.