Das Netzwerk Pflegeberatung, welches durch die Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen ins Leben gerufen wurde, widmet sich auch diesen Fragen. Es ist eine Anlaufstelle für die verschiedensten Probleme, die beispielsweise mit einer Heimunterkunft verbundenen sind, z.B. wie viel Geld dem Partner zu Hause verbleibt, wann das Sozialamt zahlt, welche Auskünfte die Kinder dem Sozialamt gegenüber geben müssen, wie viel Einkommen den Kindern verbleiben muss und ob auch das Vermögen der Kinder herangezogen werden kann.
Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind, d.h. wenn sie selbst über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Dazu gibt es bereits einige Gerichtsentscheidungen. Danach müssen Angehörigen Vermögenswerte belassen werden, die sie für eine angemessene Altersvorsorge vorgesehen haben. Was als angemessen anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine Hilfe, sich in diesem Dschungel des Unterhaltsrechts und der Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen zurechtzufinden, gibt das Netzwerk Pflegeberatung telefonisch unter der Nummer 01803 770500 - mit den Endziffern 1 - 3. Es werden auf Wunsch auch schriftliche Informationen zugesendet. Eine individuelle Rechtsberatung erfolgt aber nicht.
An der Pflegehotline gibt es weiterhin Informationen zu
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung unter 01803 770500-1
- Heim- und Pflegedienstverträgen unter 01803 770500 - 2
- Alternativen Wohnformen unter 01803 770500 - 3
Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute (Mobilfunk gegebenenfalls abweichend). Die Telefon-Hotline ist montags und mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr sowie donnerstags zwischen 14 - und 18 Uhr geschaltet.