"Fluggäste können am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig die erforderlichen Informationen über ihre Rechte, insbesondere die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen verlangen", so Dittrich, "denn eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 verpflichtet die Luftfahrtunternehmen nicht nur zur Erbringung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, sondern auch dazu, den Passagieren die notwendigen Informationen über ihre Rechte zu erteilen".
Pilotenstreik – und nun?
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Rechte von Fluggästen
"Fluggäste können am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig die erforderlichen Informationen über ihre Rechte, insbesondere die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen verlangen", so Dittrich, "denn eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 verpflichtet die Luftfahrtunternehmen nicht nur zur Erbringung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, sondern auch dazu, den Passagieren die notwendigen Informationen über ihre Rechte zu erteilen".