Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 15099

Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Katharinenstraße 17 04109 Leipzig, Deutschland http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de
Ansprechpartner:in Pressestelle +49 341 696290
Logo der Firma Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Praxisgebühr - Notdienst kostet meist extra

Verbraucherzentrale Sachsen: Auch die Apotheke darf im Notfall extra kassieren

(lifePR) (Leipzig, )
Ein Patient aus dem Leipziger Land war empört: Nicht nur, dass er wegen einer akuten Erkrankung am Sonntag den ärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen und dafür 10 € entrichten musste, nein, auch die Apotheke verlangte eine so genannte Notdienstgebühr von 2,50 €. Ist dies rechtens?
Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt dazu folgendes:

Einmal im Quartal muss jeder Patient beim Besuch eines Arztes oder Zahnarztes jeweils eine Praxisgebühr von 10 € bezahlen. Für die Inanspruchnahme eines Facharztes gibt es eine Überweisung vom Hausarzt, und es wird keine weitere Praxisgebühr berechnet.
Wird ein ärztlicher oder zahnärztlicher Notdienst in Anspruch genommen, ganz gleich, ob im Krankenhaus oder beim Hausbesuch, werden nochmals 10 € Praxisgebühr fällig.
In „planbaren“ Notfällen sind Patienten von der Zuzahlung befreit, sofern eine Überweisung zur Notfallbehandlung aus demselben Quartal vorliegt. Als „planbar“ gelten Notfälle, in denen ein Patient auf Überweisung des Arztes den Notdienst aufsucht bzw. den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Anspruch nimmt, um z.B. am Wochenende einen Verband wechseln zu lassen.

Wird vom Arzt in der Urlaubszeit ein Vertreter benannt, den man aufsuchen muss, darf keine erneute Praxisgebühr berechnet werden. Hat man allerdings keine Quittung für die bereits entrichtete Gebühr, kann der Vertreter des Arztes wiederum 10 € fordern. „Wichtig ist daher, sich immer die Praxisgebühr quittieren zu lassen“, informiert Schmidt.

Auch eine Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes im wohlverdienten Urlaub löst eine zusätzliche Praxisgebühr von 10 € aus. Es sei denn, man hat eine Überweisung für den Arzt am Urlaubsort.

Nach der Arzneimittelpreisverordnung haben Apotheken die Möglichkeit, bei einer Inanspruchnahme durch den Patienten in der Zeit von 20 Uhr abends bis sechs Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12., wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis sechs Uhr morgens und ab 14 Uhr nachmittags einen zusätzlichen Betrag von 2,50 € für den Notdienst zu berechnen. Ob die Apotheken davon Gebrauch machen, bleibt ihnen selbst überlassen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.