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Schrottimmobilien als Steuersparmodell weiter im Angebot

Überteuerter Kaufpreis rechtfertigt kein Zurück vom Vertrag

(lifePR) (Leipzig, )
„Wenn von Schrottimmobilien die Rede ist, handelt es sich in der Regel um Objekte, die mit dem Argument der Steuerersparnis zu einem deutlich überteuerten Preis verkauft wurden und die tatsächlich einen wesentlich niedrigeren Wert haben“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese Angebote richten sich zuerst an Kapitalanleger und dabei auch an Kleinanleger, obwohl sich für diese die angepriesenen Steuervorteile oft gar nicht ergeben. Viele Sorgen - bis hin zum wirtschaftlichen Ruin - haben sich damit schon so manche Verbraucher eingehandelt. Unzählige Prozesse - bis hin zum Bundesgerichtshof - wurden geführt. Dennoch funktioniert der Vertrieb überteuerter Immobilien weiter. Deshalb warnt die Verbraucherzentrale Sachsen davor, solche Angebote ungeprüft anzunehmen.

Der Verbraucherzentrale Sachsen wurde jetzt zum Beispiel der Fall bekannt, bei dem in Böhlen bei Leipzig eine Eigentumswohnung für 84.000 € angeboten wurde, während die Nachbarwohnung vor wenigen Wochen gerade zum Preis von 7.000 € zwangsversteigert wurde. Die Vermittler gehen dabei oft geschickt vor. Mitunter wird argumentiert, dass zunächst nur ein Angebot – von dem man zurücktreten könne – unterzeichnet wird, um sich das „Schnäppchen“ zu sichern. Zumeist gibt es jedoch kein Zurück. Interessierte Verbraucher sollten sich deshalb immer die Immobilie vor Ort genau ansehen, gegebenenfalls mit einem unabhängigen Sachverständigen. Ein Gespräch mit den Mietern kann ebenfalls sehr aufschlussreich sein, ebenso ein Blick in die Zeitung unter den Zwangs-versteigerungsterminen.

„Wenn es im Nachhinein zum Streit kommt und Verbraucher sich aus solchen Immobilienkaufverträgen lösen wollen, haben sie es schwer“, weiß die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die aktuelle Rechtsprechung legt die Messlatte für Sittenwidrigkeit, die eine Nichtigkeit des Vertrages ergeben würde, hoch. Das Oberlandesgericht Dresden (AZ 8 U 213/06) hat sich jüngst geäußert, dass ein Kaufpreis, der den Verkehrswert um 80 Prozent übersteigt, noch nicht sittenwidrig ist.

Das Vertragsangebot sollte vor Unterzeichnung wirtschaftlich wie auch rechtlich überprüft werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Steuern sparen zu sehr in den Vordergrund gerückt und in großer Eile zum Notar gedrängt wird. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen gilt generell, dass sich eine Immobilie auch ohne Steuervorteile rechnen muss. Ein weiterer kritischer Blick sollte auf Mietgarantien gelegt werden, da diese oft nicht halten, was sie versprechen. Schließlich sollte bei der Finanzierung bedacht werden, dass die heute niedrigen Zinsen nach Ablauf der ersten Zinsbindung deutlich gestiegen sein können und auch dann noch für den Anleger finanziell tragbar sein müssen.
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