"In solchen Fällen hat zumeist der Provider schnell mal die Preise für seine Internet-by-Call-Angebote geändert, was seit geraumer Zeit immer häufiger vorkommt", weiß Katja Henschler, Internetexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir sehen hier eine gezielte Täuschung der Nutzer", so Henschler. "Denn nicht selten wird ein fortwährend günstiger Tarif plötzlich drastisch erhöht, während der Anbieter seinen günstigen Tarif weiterhin vorhält, allerdings unter einer geringfügig geänderten Einwahlnummer. Das bemerken viele Nutzer verständlicherweise nicht gleich und surfen zunächst zum teuren Tarif weiter". Sie rät deshalb allen Internet-by-Call-Nutzern, grundsätzlich zu Beginn jeder Internetsitzung zunächst auf der Anbieter-Website nachzuschauen, ob sich die Konditionen der genutzten Einwahlverbindung verändert haben. Über derartige Änderungen informieren die Anbieter in der Regel auf ihrer Website. Das gilt übrigens auch für die Nutzer einer Software, die die Einwahl zum jeweils günstigsten Tarif vornimmt, da nicht garantiert ist, dass diese Software jede Tarifänderung rechtzeitig registriert. Eine Haftung hierfür schließen Anbieter dabei in der Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Hilfreich ist auch, sich beim Internet-by-Call-Anbieter anzumelden. Normalerweise werden die Kunden dann frühzeitig über anstehende Änderungen der Preise und Einwähldaten informiert.
"Wer eine überhöhte Rechnung bekommen hat, sollte Widerspruch gegen die entsprechende Rechnungsposition einlegen", rät Henschler. Denn nicht selten ist das Vorgehen der Anbieter juristisch angreifbar. Rechtsberatung und Information hierzu gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen.