"Nun häuft sich in unserer Beratung die Anzahl derjenigen, die eine Rechnung von StarCom erhielten, sich jedoch sicher sind, niemals einen Auftrag unterschrieben zu haben", sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Verlangen die empörten Verbraucher von StarCom die Vorlage der Vertragsunterlagen, fanden sich auf einigen Formularen eine Unterschrift mit ihrem Namen, die jedoch nicht ihre eigene ist", so Henschler weiter. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie Betrugs haben mehrere Verbraucher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gestellt, die nun ermittelt.
Wer eine Rechnung von StarCom erhält, ohne einen Auftrag erteilt zu haben, ist zur Zahlung natürlich nicht verpflichtet. Jegliche Zahlungspflichten sollten gegenüber dem Unternehmen sogleich zurückgewiesen werden. Wer einen Vertrag unterschrieben hat, den Abschluss jedoch bereut, der kann innerhalb von zwei Wochen den Widerruf des Vertrags erklären. Wurde ihm keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt, besteht das Widerrufsrecht sogar unbefristet.
"Werben Telefonanbieter mit günstigen Tarifen, sollte man dem immer mit einem gesunden Misstrauen begegnen", empfiehlt Henschler. Denn ist der Auftrag – oftmals in einer schnellen Aktion im Supermarkt oder an der Haustür – erst einmal unterschrieben, können die Folgen schwerwiegend sein. Denn meist erfolgt die Umstellung durch den neuen Preselection-Anbieter sehr schnell nach Vertragsschluss. Entsteht dann Streit über die Entstehung oder den Widerruf eines Vertrags, ist die Rückumstellung auf den bisherigen Anbieter längst nicht so schnell vollzogen und oftmals mit Problemen verbunden.