"Das deckt sich im Wesentlichen mit den Erfahrungen, die wir bei Beschwerdefällen machen", schätzt die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale Bettina Dittrich ein und ergänzt, "doch nicht immer und überall läuft es damit problemlos". Gegenwärtig beschäftigen uns mehrere Beschwerden von Verbrauchern, die beim Teleshoppinganbieter TVM (Television Merchandising AG mit Sitz in Liechtenstein) gekauft hatten. Da wird für fristgerecht zurückgesandte Waren der Kaufpreis nicht erstattet, sondern es erfolgt nur eine Kulanzgutschrift auf das Kundenkonto und das nicht einmal in voller Höhe. Dabei beruft man sich offenbar auf die für österreichische Kunden geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB). Zumindest werden diese teilweise der Warenlieferung mitgeschickt. Wirksam einbezogen sind die geltenden AGB nicht. Ganz abgesehen davon gilt natürlich deutsches Recht, wenn sich ausländische Unternehmen über deutsche Fernsehkanäle in deutscher Sprache an deutsche Verbraucher wenden.
"Teleshoppingkäufe sind im rechtlichen Sinne Fernabsatzverträge, bei denen Verbraucher ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht von 2 Wochen haben", sagt die Juristin und ergänzt, "dieses Recht gilt sogar unbefristet, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufs- oder Rückgabebelehrung erfolgt ist.
Daher rät die Verbraucherzentrale den Verbrauchern, beim Teleshopping genauso konsequent ihre Rechte durchzusetzen, wie bei anderen Verbraucherverträgen auch. Dabei hilft die Verbraucherzentrale Sachsen mit Tipps und Informationen.