Theoretisch können Verbraucher solche Verträge nach Auffassung von Wiesemann widerrufen. Vom Verbraucher geleistete Zahlungen müssten dann ganz oder teilweise zurückerstattet werden. Praktisch durchzusetzen ist das in solchen Fällen aber kaum. Denn oft erfolgt die Korrespondenz mit dem Anbieter über eine Postfachadresse im Ausland oder die Briefe kommen als unzustellbar zurück. Dann ist es schwierig bzw. fast unmöglich, den zu finden, gegen den man seine Forderungen geltend machen kann.
Vor allem ist Vorsicht geboten, wenn behauptet wird, man könne problemlos und ohne Anstrengung abnehmen, weiter essen wie bisher oder viele Kilos in wenigen Wochen verlieren. "Solche Wundermittel, die längerfristig ohne Risiko genommen werden können und dann noch zu einer dauerhaft schlanken Linie verhelfen würden, ohne das eigene Ess- und Bewegungsverhalten zu verändern, gibt es nicht", so Wiesemann. Verheißungen wie etwa "28 kg in 9 Wochen" sind nicht nur unrealistisch und gesundheitlich bedenklich, sie sind auch irreführend. Auch die Erfahrungsberichte vermeintlich glücklicher Anwender sowie die Erfolgversprechen angeblicher Ärzte, Apotheker oder Professoren geziert mit Vorher- und Nachher-Bildern sind oftmals erfunden und täuschen den Verbraucher.
Es gibt Schlankheitsmittel, die als rezeptpflichtige Medikamente von Ärzten im Rahmen einer Behandlung bei massivem Übergewicht verschrieben werden können. Doch egal, ob solche Mittel die Fettverdauung verhindern, das Sättigungsgefühl verstärken oder den Energieverbrauch ankurbeln sollen, die Umstellung des Essverhaltens und die regelmäßige Bewegung spielen für ein langfristig erfolgreiches Abnehmen auch hier eine ganz zentrale Rolle.