Einlagen sind Gelder, die auf Giro-, Termin-, und Sparkonten eingezahlt wurden. „Diese Gelder sind im Fall der Insolvenz des Kreditinstitutes in besonderer Weise geschützt“, beruhigt die Finanzexpertin die Sparer. In jedem EU-Mitgliedsstaat gibt es eine gesetzliche Einlagensicherung. Diese regelt, dass der Sparer bei einer Pleite der Bank mindestens 90 Prozent des Guthabens, höchstens jedoch 20.000 € erstattet bekommt. Wichtig ist diese Norm für Verbraucher, die zum Beispiel Festgeld bei einem ausländischen Institut - etwa bei einer luxemburgischen, niederländischen oder österreichischen Bank - angelegt haben. Wurden bei einem Institut, welches allein diese Mindestsicherung anbietet, beispielsweise 25.000 € angelegt, müssen im Insolvenzfall finanzielle Verluste hingenommen werden.
„Deutsche Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten ihren Kunden jedoch fast alle - mit Ausnahme beispielsweise der Umweltbank - eine viel höhere als die gesetzliche Sicherheit“, informiert Hoffmann weiter. Schon seit Jahrzehnten haben sie eigene, freiwillige Einlagensicherungen eingerichtet. Danach sind bei den Privatbanken die Einlagen und Zinsen jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank geschützt. Im Klartext heißt das, dass selbst bei kleinen Banken pro Sparer Millionenbeträge sicher sind. Die meisten Banken haben ein haftendes Eigenkapital von über 50 Millionen Euro. Auf Nachfrage geben das Kreditinstitut oder der Bundesverband deutscher Banken allen Interessierten die aktuelle Sicherungsgrenze bekannt.
Bei den Genossenschaftsbanken und Sparkassen gibt es ganz ähnliche Sicherungssysteme, so dass sich auch deren Kunden hinsichtlich ihrer Einlagen keine Gedanken machen müssen.
Sorgenfalten werden hingegen Aktionäre, Fondsinvestoren, Besitzer von Anleihen oder auch Genussscheinen haben. Für Wertpapiere gibt es keine Sicherung. Diese Anleger müssen die Kursverluste hinnehmen und am besten „aussitzen“.