Die Verbraucherzentrale hält diese Listen und deren versprochene Wirkungen für mehr als fraglich. „Was Gesetzgeber, Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale bislang trotz aktiver Bemühungen nicht erreicht haben, nämlich die Flut der Werbeanrufe einzudämmen, dürfte einem einzelnen Privatunternehmen erst recht nicht gelingen“, ist Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen überzeugt. Auf Kundenfang gehen die beiden Anbieter von Telefonwerbesperrlisten übrigens ebenfalls durch Anrufe bei den Verbrauchern zu Hause und entlarven ihr unseriöses Ansinnen damit gewissermaßen von selbst.
Werbeanrufe bei Privaten ohne deren ausdrückliche Zustimmung sind bereits jetzt untersagt. Doch der Unternehmen habhaft zu werden, die hinter dem Anruf stehen, ist meist schwierig. Außerdem fehlt bislang eine von der Verbraucherzentrale seit langem geforderte Bußgeldvorschrift, um solche Verstöße nachhaltig zu ahnden. Ein wirksames Mittel zur Eindämmung von Telefonanrufen hat immer noch jeder selbst der Hand: Zurückhaltung bei der Angabe persönlicher Daten wie der Telefonnummer. „Hieran sollten Verbraucher beispielsweise denken, bevor sie sich an Gewinnspielen beteiligen, die den Unternehmen oftmals allein dazu dienen, an solche Daten zu gelangen“, empfiehlt Henschler.
Wegen ungebetener Werbeanrufe hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Firma Tele 2 ein Gerichtsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht eingeleitet. Sie hofft, dass dem Anbieter, der die Verbraucher durch solche Anrufe massiv belästigt hatte, dadurch das Handwerk gelegt wird.