"Problematisch ist dabei, dass der Empfänger das zu unterzeichnende Dokument mit individuellem Inhalt in der Regel erst kurz vor der Unterzeichnung zu sehen bekommt" gibt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen zu bedenken. Eine genaue Prüfung des Inhalts wird daher erschwert.
Oft beginnt das ganze mit einem Werbeanruf, bei dem den Kunden beispielsweise ein kostengünstiger Telefontarif angeboten wird. Einige Tage später klingelt dann der Postbote und will eine Unterschrift unter ein Formular.
Viele Verbraucher kennen das Verfahren nicht und gehen davon aus, dass lediglich der Empfang von Unterlagen mit der Unterschrift bestätigt wird. Wer nicht aufpasst, unterschreibt unter Umständen so völlig unbeabsichtigt einen Vertrag.
"Viel Ärger erspart sich, wer nur das unterschreibt, was er auch zuvor gelesen hat", empfiehlt Scharf. "Wenn man keinen Auftrag erteilt hat oder ein sofortiges Studium der vorgelegten Unterlagen nicht möglich ist, sollte die Unterschrift und die Annahme der Sendung verweigert werden." Wer aber dennoch ungewollt einen Vertrag unterschrieben hat, kann diesen in aller Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft auch in solchen Fällen mit ihrem Rat gern weiter. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (180) 5-79 7777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.