"Seit einigen Wochen erreichen uns massive Beschwerden empörter Verbraucher, denen Gleiches widerfahren ist", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Vergleichbar einer Drückerkolonne, ziehen Vertreter von First Mobile mit Sitz in Günthersleben-Wechmar durch ganz Sachsen. "Vorwiegend bei älteren Alleinstehenden, die den Tücken des modernen Telefonmarktes überhaupt nicht gewachsen sind, klingeln die Vertreter und bringen diese mit allerlei Tricks und nebligen Angaben zu Detailfragen zum Vertragsabschluss", weiß Henschler. Die Vertreter belassen die Angesprochenen in dem oft bei diesen vorhandenen Glauben, sie seien von der Telekom und haben so leichtes Spiel, deren Vertrauen zu gewinnen. "Hier wird gezielt die geschäftliche Unerfahrenheit und Vertrauensseeligkeit älterer Menschen ausgenutzt", empört sich Henschler. Für die Geneppten jedoch ist es das Schlimmste, ihren Festnetzanschluss verloren zu haben. Henschler findet die Vorgehensweise von First Mobile dreist: "Die Verbraucher haben eine solche Kündigung weder gewollt noch beauftragt." Für sie verbleibt deshalb hinterher viel Ärger, um vom ungewollten Vertrag wieder loszukommen und den ursprünglichen Anschluss wieder herzustellen. Gerade ältere Betroffene sind dem häufig nicht gewachsen.
"Verbraucher, die dieser perfiden Masche von First Mobile erlegen sind, sollten den Vertrag umgehend widerrufen", empfiehlt Henschler. Selbst wenn die Widerrufsfrist von zwei Wochen seit Vertragsschluss abgelaufen ist, empfiehlt es sich dringend, Rechtsrat einzuholen. Denn nicht selten ist die Widerrufsbelehrung in den First-Mobile-Verträgen unwirksam, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Hilfe und Unterstützung bekommen die Ratsuchenden in der Verbraucherzentrale Sachsen sowie über die telefonische Beratungshotline. Das Sicherste ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale jedoch, überhaupt keinem Vertreter Einlass in die eigene Wohnung zu gewähren und vor allem, nie sofort etwas zu unterschreiben.