Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 2960

Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Katharinenstraße 17 04109 Leipzig, Deutschland http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de
Ansprechpartner:in Pressestelle +49 341 696290
Logo der Firma Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Wenn der Geldautomat zur Falle wird

(lifePR) (Leipzig, )
Mit raffinierten Tricks spähen Gauner an Geldautomaten die geheimen Kartendaten ihrer Opfer aus, ohne die Bankkarten zu entwenden. Die Betroffenen bemerken den Betrug meist erst, wenn das Konto schon leergeräumt ist. Ärger am Geldautomaten gibt es aber auch, wenn aus dem Ausgabeschacht kein oder zu wenig Geld herauskommt. Wir geben Ihnen Tipps zum sicheren Geldabheben und sagen Ihnen, wie Sie auch bei streikenden Automaten zu Ihren Rechten kommen.

Spione am Geldautomaten
Kriminelle manipulieren vermehrt Geldautomaten, indem sie einen Plastikaufsatz auf dem Karteneinzugsschlitz anbringen. Steckt der ahnungslose Kunde seine Karte in den Einzug, wird der Magnetstreifen der Maestro- oder Kreditkarte kopiert und aufgezeichnet. Durch eine heimlich installierte Minikamera über dem Automaten spähen die Täter dann die Geheimzahlen ihrer Opfer aus.

Gewiefte Betrüger spionieren die PIN auch ohne Kamera aus und manipulieren stattdessen die Tastatur. So wird ein Imitat auf der echten Tastatur befestigt oder eine hauchdünne Folie auf das Original geklebt. Oft sind die Fälschungen mit bloßem Auge gar nicht zu erkennen. Tippt der Kunde seine PIN ein, wird sie unbemerkt gespeichert und per Funk direkt an die Täter weiter geleitet. Die stellen später mit den geklauten Daten Kartenkopien her und plündern das Konto an ausländischen Automaten, da dort die Echtheit der Karte nicht geprüft wird.

Wer infolge ausgespähter Kontodaten einen finanziellen Schaden erleidet, bekommt diesen normalerweise von der Bank erstattet. Räumen die Ganoven das Konto aus dem Ausland ab oder kommen an einem Automaten mehrere Kunden zu Schaden, signalisiert das der Bank den kriminellen Angriff.

Verbraucher müssen Betrug nachweisen
Probleme gibt es ebenfalls, wenn der Geldautomat gar nichts oder zu wenig auszahlt. Auch das kann auf einer kriminellen Manipulation des Gerätes beruhen, seltener auf einer technischen Panne. Häufig lehnen Kreditinstitute die Reklamationen betroffener Kunden ab und verweisen auf die technische Sicherheit der Geldmaschinen. Jedoch muss im Streitfall die Bank beweisen, dass der belastete Betrag auch tatsächlich vom Geldautomaten ausgezahlt wurde. Dafür reicht es nach einigen Gerichtsentscheidungen bereits aus, wenn die Bank ein korrektes Auszahlungsprotokoll vorlegt und der Kassenabschluss im Automat stimmt. Andere Gerichte glauben mehr der Beteuerung des Kunden, es sei zu wenig ausgezahlt worden. Reagiert die Bank nicht kulant und ergeben sich aus dem Automatenprotokoll keine Störhinweise, ist eine Auseinandersetzung mit dem Institut sehr riskant. Gute Chancen für den Geschädigten bestehen nur, wenn sich im gleichen Zeitraum ähnliche Probleme anderer Kunden am Automaten gezeigt haben.

Verzögerte Auszahlung
Manchmal zahlen Geldautomaten mit zeitlicher Verzögerung aus. Wer sich dann voreilig vom Gerät entfernt, überlässt womöglich dem nächsten Kunden ein ungewolltes Geldgeschenk und bleibt auf dem Schaden sitzen. Hier kann ein Blick auf die Videoaufzeichnung der Bank helfen. Allerdings werden die Automaten nicht durchweg per Kamera überwacht. Dauert der Auszahlungsvorgang technisch bedingt ungewöhnlich lange - etwa mehrere Minuten - und weist die Bank nicht darauf hin, muss sie dem gebeutelten Kunden den abgebuchten Betrag wieder gutschreiben.

Tipps:
- Manchmal genügt schon ein genauer Blick auf das Gerät. Ist am Karteneinzug ein wackliger Vorbau angebracht oder kommt Ihnen die Tastatur etwa aufgrund falscher Beschriftung merkwürdig vor, waren wahrscheinlich kriminelle Bastler am Werk. Informieren Sie gleich einen Bankmitarbeiter oder die Polizei.

- Meiden Sie nach Möglichkeit außenliegende Bankautomaten, gerade an Wochenenden. Diese können von Betrügern leichter manipuliert werden als Geräte im Schaltervorraum. Vorsicht angebracht ist aber auch an den Türöffnern, die per Karte bedient werden. In keinem Fall wird dort die Eingabe der PIN verlangt!

- Verdecken Sie bei Eingabe Ihrer Pin die Tastatur mit der Hand. So können die Daten weder von einer hinter Ihnen stehenden Person, noch von einer heimlich installierten Minikamera abgefangen werden.

- Gibt der Geldautomat nicht sofort die gewünschten Scheine aus, sollten Sie noch einige Zeit warten. Manche Geräte brauchen etwas länger. Wer sich bereits 20 Sekunden nach Rückgabe der Karte davon entfernt, kann jedenfalls nicht behaupten, der Automat sei defekt (AG Düsseldorf, Beschluss v. 11.2.1998, Az.: 48 C 20333/97).

- Kommt bei einem Abhebungsversuch auch nach mehreren Minuten kein Geld heraus, empfehlen wir, von der Bank das Auszahlungsprotokoll zu verlangen. Dort müssen auch die unmittelbar vor und nach Ihrem Auszahlungsvorgang getätigten Barabhebungen vermerkt sein. Bei Unstimmigkeiten im Protokoll haben Sie gute Chancen, wieder an Ihr Geld zu kommen. Sie können sich auch das Wartungsprotokoll vorlegen lassen und auf Unregelmäßigkeiten prüfen.

- Fragen Sie die Bank nach Name und Anschrift der Person, die nach Ihnen am Automaten Geld abgehoben hat. Vielleicht hat Ihr „Nachfolger“ das Geld mitgenommen. Wenn sich die Bank unter Hinweis auf das Bankgeheimnis weigert, über einen Kunden Auskunft zu geben, hilft möglicherweise eine Strafanzeige (gegen Unbekannt) bei Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter.

- Informieren Sie sich auch über die Namen der Bankmitarbeiter, die den Automaten befüllt bzw. den Kassenabschluss vorgenommen haben. Diese könnten in einem späteren Prozess hilfreiche Zeugen sein, wenn es z.B. technische Probleme gab. Allerdings sollten Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung aufgrund des hohen Kostenrisikos besser von einem Rechtsstreit absehen. Lassen Sie sich diesbezüglich von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten.

- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge.

Den Kunden, von deren Konto Gauner sich mittels PIN bedient haben, bietet die Verbraucherzentrale einen umfangreichen Überblick über die Rechtsprechung. Die 14-seitigen Hinweise für Geschädigte und Rechtsanwälte einschließlich einer dreiseitigen Würdigung des BGH-Urteils vom Oktober 2004 stehen als Download zum Preis von fünf Euro zur Verfügung.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.