Solarmodule sind robust und in der Regel wenig störanfällig. Allerdings nehmen die Unwetterunbilden auch in Mitteldeutschland in ihrer Intensität zu. Tennisballgroße Hagelkörner oder Sturmböen, ja sogar kleine Windhosen, sind keine Seltenheit mehr und können die Solaranlage beschädigen. Deshalb sollte sich der Bauherr von Anfang an um die Versicherung der Anlage kümmern.
Solaranlagen gelten baulich in der Regel als Gebäudebestandteil. Somit können sie, bezüglich der Sachschäden mit in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. Im Hinblick auf Unwetter sind dann Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und auch Feuer versichert. "Wer Vandalismus fürchtet - etwa Steinewerfer - muss sich nach einem erweiterten Versicherungsschutz umschauen, denn Vandalismus ist in der normalen Wohngebäudeversicherung nicht gedeckt", informiert Hoffmann.
Einen umfangreicheren Schutz wird möglicherweise auch derjenige Hausherr suchen, der mit der Anlage Strom erzeugt und an einen Energieversorger verkauft. Ihm wird es eventuell darum gehen, bei einer Betriebsunterbrechung eine Ausfallentschädigung zu bekommen. "In einem solchen Fall kommt eine spezielle Photovoltaikversicherung in Betracht, die grundsätzlich auch Bedienungsfehler sowie Konstruktions- und Ausführungsfehler einschließt", sagt Hoffmann. Es handelt sich dabei um eine so genannte All-Risk-Versicherung, die also eine Vielzahl von Risiken in den Versicherungsschutz einschließt. Die Versicherungsprämie hängt hier von der Leistung ab, die die Anlage erreichen kann.
Und noch ein abschließender Hinweis: Eine Privathaftpflichtversicherung ist unabdingbar. Erfolgte beispielsweise die Montage der Anlage mangelhaft, könnte es im schlimmsten Fall passieren, dass einzelne Module vom Dach rutschen und vorbeigehende Passanten geschädigt werden. Versicherte sollten bei ihrer Gesellschaft nachfragen, ob Schäden, die von Solar- oder Photovoltaikanlagen ausgehen, bereits kostenfrei in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind oder gegen Zuschlag nachträglich mitversichert werden können. Wer Eigentümer eines Mehrfamilienmietshauses ist, benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.