Auf die eine oder andere Weise hatten sich manche Verbraucher zwar zum Abschluss eines Telefonvertrages hinreißen lassen. "Aus heiterem Himmel erhielten sie jedoch wenig später zudem von einem VSR Verlagsservice Ranke & Co. mit Sitz in Stockelsdorf die Auftragsbestätigung für ein Zeitschriftenabo", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Eine Unterschrift unter ein Zeitschriften-Jahresabo hätten sie aber, da sind sich alle Verbraucher ganz sicher, nie geleistet. "Beim Versuch der Aufklärung dieses wundersamen 'Vertragsschlusses' fanden die Betreffenden auf den Auftragsformularen, die sie sich vom Anbieter in Kopie zusenden ließen, eine Unterschrift mit ihrem Namen, die sie nicht als ihre eigene erkannten", schildert Henschler. Hier liegt der Verdacht der Urkundenfälschung sowie des Betrugs nahe. Interessant ist dabei nur am Rande, dass Inhaber der Firma StarCom sowie des VSR Verlagsservice dieselben Herren sind.
Wegen der Parallelität der Schilderungen von Verbrauchern hat die Verbraucherzentrale Sachsen nun Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des versuchten Betrugs bzw. Urkundenfälschung erstattet.
"Das wirksamste Mittel, sich vor solchen unlauteren Machenschaften zu schützen, besteht darin, sich niemals in Supermärkten oder an der Haustür auf einen Vertragsschluss einzulassen", empfiehlt Henschler. "Es ist stets ratsam, sich zunächst ein Vertragsformular aushändigen zu lassen und die Unterschrift zu Hause in aller Ruhe zu überdenken sowie Bekannte um Rat zu fragen, anstatt sich von Vertretern binnen kürzester Zeit überreden zu lassen." Einem allzu aufdringlichen Vertreter sollte man getrost auf resolute Weise entgegnen. Kündigt ein vermeintlicher Telekomvertreter seinen Besuch an, ist prinzipiell Wachsamkeit angeraten. Denn die Telekom informiert ihre Kunden beispielsweise über neue Vertragsangebote grundsätzlich schriftlich oder telefonisch und sucht Verbraucher nicht ohne Weiteres zu Hause auf.