Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass den Beschäftigten, die wieder zum Land zurückkehren sollen, Verschlechterungen in der Bezahlung und im Einzelfall längere Wege zum Arbeitsplatz drohen. Das Land möchte, dass die vor drei Jahren kommunalisierten Beschäftigten wieder zum Arbeitgeber Land zurückkehren. Dies sei, so die baden-württembergische ver.di Vize Dagmar Schorsch-Brandt, für die betroffenen Beschäftigten mit einer längeren Wochenarbeitszeit und Nachteilen in der Bezahlung verbunden.
Die vom Land beabsichtigte pauschale Abfindung in Höhe von 50 Euro sei völlig unzulänglich. ver.di fordert daher finanzielle Nachbesserungen, um die Beschäftigten zum Arbeitgeberwechsel zu motivieren. "Es kann nicht angehen, dass die Beschäftigten zum zweiten Mal die Zeche für die verfehlte Verwaltungsreform der Landesregierung zahlen sollen", so Schorsch-Brandt.
Besonders betroffen vom Gesetzentwurf seien die Beschäftigten in den Schulämtern, die bislang auf 35 Landkreise verteilt sind. Sie sollen künftig in 21 Schulämtern arbeiten.
Da zwei Drittel der betroffenen Beschäftigten Teilzeit arbeiten, drohen etlichen von ihnen durch die Zusammenlegung und Konzentration der Dienststellen längere Fahrten zur Arbeitsstätte, dies bei erheblich steigenden Fahrtkosten. Ähnliches gelte für Beschäftigte in der Flurneuordnung, denen erneut ein Versetzungstourismus drohe.
Für Dagmar Schorsch-Brandt enthält der Gesetzentwurf somit Aspekte, die sich vor allem gegen Frauen und Familien richten: "Längere Arbeitszeiten und längere Fahrten zum Arbeitsplatz erschweren Teilzeitbeschäftigten familiäre und berufliche Verpflichtungen zu vereinbaren - das viel beschworene Kinderland Baden-Württemberg glänzt durch Abwesenheit!"