Nutzen Sie diese Chance, denn es ist auch Ihr Geld. Die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass Schuldner meist den teureren Weg über Rechtsanwälte wählen. Es geht natürlich auch günstiger, wie beim Verein Existenzsicherung e. V.
Wie arbeiten die Schuldenregulierer?
Hier ein Auszug aus einem Schuldnerberatungsvertrag (Schuldenregulierung) einer Rechtsanwaltskanzlei. Der Vertrag liegt im Original vor. Die Vergütung ist in einer gesonderten Honorarvereinbarung geregelt. Bei einer Gesamtschuld von 34.999,99 € beträgt das Honorar bereits 10 %. Dies sind 3.499,99 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 665,00 €, insgesamt also 4.164,99 €. Dieser Betrag ist in monatlichen Raten zu zahlen. In diesem Fall wurde eine Rate von 220 € pro Monat vereinbart. Das bedeutet, dass das Honorar zunächst für 19 Monate gezahlt wird. Es ist also davon auszugehen, dass der Insolvenzantrag frühestens nach 20 Monaten gestellt wird. Beim Verein Existenzsicherung e. V. wird innerhalb von acht Wochen ein Insolvenzantrag gestellt. Bei einer Gesamtschuld von 100.000 € beträgt die Gebühr 6 %. Das bedeutet eine Gebühr von 6.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 1.140,00 €, insgesamt also 7.140,00 €. Darin sind nur zwei Vergleichsschreiben an die Gläubiger enthalten.
Aus Erfahrung wissen wir, dass zwei Schreiben nie ausreichen. Eine Einigung mit allen Gläubigern ist nur in den seltensten Fällen möglich. Bei nur einer Ablehnung ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert und der Insolvenzantrag wird bei Gericht gestellt. Warum also 19 Monate warten? Die Erfahrung zeigt, dass für eine außergerichtliche Lösung mit vielen einzelnen Gläubigern gesondert verhandelt werden muss. Für die Verhandlungen mit den einzelnen Gläubigern entstehen der Rechtsanwaltskanzlei zusätzliche Kosten. Diese sind nicht gesondert aufgeführt, sondern richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In den meisten uns bekannten Fällen haben die Schuldner sehr hohe Gebühren gezahlt, ohne dass eine außergerichtliche Lösung erreicht wurde. Wir konnten auch feststellen, dass nach Zahlung der vollen Anwaltsgebühren den Mandanten der Insolvenzantrag zur Einreichung beim Insolvenzgericht zugeschickt wurde. In der Werbung und im Erstgespräch wird den Mandanten vorgegaukelt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern sehr leicht zu erreichen sei. Das ist aber in den meisten Fällen nicht möglich. Wie heißt es doch im "Anwaltsvertrag", der Auftragnehmer schulde keinen Erfolg, sondern "Beratungsleistungen".