Der Begriff "magnus consensus" bedeutet sinngemäß so viel wie "große Übereinstimmung". In theologischen und kirchenpolitischen Fragen treten wiederholt Situationen auf, in denen die Art und der Umfang von Übereinstimmungen zu prüfen ist. Dazu gehören beispielsweise Überlegungen zur Aufnahme eines Artikels in kirchliche Verfassungen, der sich auf das Verhältnis der lutherischen Kirchen zum Judentum bezieht oder aktuelle Diskussionen zur Frage des Zusammenlebens homosexueller Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrhaus.
Um einen "magnus consensus" feststellen zu können, empfehlen die Autoren, Wahrheitsfragen von Ordnungsfragen zu unterscheiden. "Damit ergibt sich die Notwendigkeit, den Begriff des 'magnus consensus' zu unterscheiden von der Mehrheitsbildung in aktuellen Entscheidungsgremien. Der 'magnus consensus' hat das zum Gegenstand, was die Kirche konstituiert und ihrem Verfügen somit entzogen ist." Ein "magnus consensus" könne demnach nicht willentlich oder methodisch kontrolliert herbeigeführt, sondern nur rückblickend festgestellt werden. Von daher plädieren die Autoren für ein eng gefasstes Verständnis des "magnus consensus" als Wahrheitskriterium, "das die geistgewirkte Übereinstimmung des menschlichen Willens mit dem göttlichen Willen anzeigt". Dies bringe einen sparsamen Gebrauch des Begriffs im Zusammenhang kirchlicher Entscheidungsprozesse mit sich.
Als Autoren des Hauptbeitrags zeichnen Friederike Nüssel, Walther Rießbeck und Notger Slenczka verantwortlich. Ein ergänzender Text stammt von Mareile Lasogga.