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Brossardt erteilt Freistellungsanspruch zur Pflege von Angehörigen eine Absage

(lifePR) (München, )
Die bayerische Wirtschaft erteilt dem geplanten Freistellungsanspruch von Beschäftigten zur Pflege von Angehörigen eine scharfe Absage. „Wir sehen, dass der nachhaltige Ausbau der häuslichen Pflege gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung unerlässlich ist. Der Rechtsanspruch auf Pflegeurlaub würde aber einen überflüssigen Eingriff in die Personal- und Organisationsplanung der Betriebe darstellen“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Zudem würde dies einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen bedeuten.

„Schon jetzt sind Beruf und Pflege miteinander vereinbar“, sagte Brossardt. Seit dem 1. Januar 2001 hätten Beschäftigte, die länger als sechs Monate im Betrieb sind, einen Anspruch auf die Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Falle der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen. „Die Einführung eines weiteren Freistellungsanspruchs neben der bereits bestehenden Teilzeit ist aus unserer Sicht nicht erforderlich“, so der Hauptgeschäftsführer. Anstelle pauschaler Regelungen sollten Lösungen grundsätzlich im Wege freiwilliger Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene gefunden werden.

Dies gelte auch für die vorgesehene Einführung eines kurzfristigen Freistellungsanspruchs von bis zu zehn Tagen. Bereits nach geltender Rechtslage können sich Beschäftigte bei unvorhersehbaren Erkrankungen naher Angehöriger für deren Pflege von der Arbeitsleistung freistellen lassen. Brossardt: „Hierbei verliert der Mitarbeiter noch nicht einmal seinen Vergütungsanspruch, so dass er gegenüber dem im Koalitionsbeschluss vorgesehenen ‚Notfallparagrafen’ eindeutig besser gestellt ist.“
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