„Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung sind Gelder der Beitragszahler. Bei Überschüssen müssen sie dem Beitragszahler zurückgegeben werden. Der Schritt der Bundesregierung geht daher in die richtige Richtung. Die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit lässt eine deutlich größere Senkung auf 3,2 Prozent zu. Dieser Spielraum muss jetzt genutzt werden,“ sagte Brossardt.
Berechnungen der vbw zeigen nach seinen Worten den Effekt einer Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 Prozent auf 3,2 Prozent: Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von rund 3.300 Euro würden einem Arbeitnehmer jährlich 220 Euro Netto mehr bleiben. Um den gleichen Nettoeffekt durch eine Tariferhöhung zu erzielen, müsste diese rund 1,5 Prozent betragen. „Daran zeigt sich der erhebliche volkswirtschaftliche Nutzen von Beitragssatzsenkungen in der Arbeitslosenversicherung,“ sagte der Hauptgeschäftsführer.
„Wir müssen auch davon weg, dass mit der Arbeitslosenversicherung viele versicherungsfremde Leistungen finanziert werden. Diese Leistungen haben mit der Arbeitslosenversicherung nichts zu tun. Sie müssen vielmehr aus dem Steuersystem bezahlt werden. Ich begrüße daher auch die Ankündigung der Bundeskanzlerin, eine noch weitergehende Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags zu prüfen. Das ist eine gute Entwicklung,“ so Brossardt.