Auch wenn die Deutsche Bahn AG nun teilprivatisiert werde, behalte der Staat gemäß Grundgesetz seine Gemeinwohlverantwortung für den Schienenverkehr und die zugehörige Infrastruktur. Gehrmann: "Die muss der Bund jetzt insbesondere im Fernverkehr endlich wahrnehmen und Mindeststandards festschreiben. Das gilt umso mehr, als künftig private Investoren Renditedruck auf das Unternehmen ausüben, der sich auch über die Transportsparte hinaus auf die gesamte Holding auswirken wird." Daher sei analog zum Nahverkehr ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz erforderlich, das die zu erbringenden Verkehrsleistungen definiere. Dazu gehöre das Zugangebot ebenso wie Bedienzeiten und Anschlussmodalitäten. Andernfalls drohe die Einstellung weiterer Fernverkehrslinien und das Abhängen zahlreicher Städte vom schnellen Bahnverkehr.
Seit Beginn der Bahnreform im Jahr 1994 reduziere die Bahn ihr Angebot auf den weniger lukrativen Strecken im Fernverkehr kontinuierlich. "In vielen Fällen springen dann notgedrungen die Bundesländer ein und bestellen stattdessen Nahverkehrszüge auf ihre Kosten. Es ist zu befürchten, dass sich diese Tendenz durch die Gewinnerwartungen an die DB AG im Zuge der Privatisierung verstärkt", meint Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD. In der Konsequenz bedeute das Gewinne für private Investoren auf Kosten der Allgemeinheit.