Der VCD fordert das Land Hessen auf, das Fahrverbot möglichst schnell mit neuen Daten zu untermauern. Das Gericht habe Durchfahrverbote nicht grundsätzlich ausgeschlossen sondern lediglich die unzureichende Datenlage moniert. "Sobald belastbares Zahlenmaterial vorliegt, ist das Durchfahrverbot auch gerichtsfest", ist Messer überzeugt. Das Lkw-Durchfahrverbot habe für die Entlastung der Bevölkerung eine wesentlich größere Bedeutung als der Bau der A 44.
Das Durchfahrverbot auf B 7, B 27 und B 400 in den Kreisen Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner war verhängt worden, um zu verhindern, dass Spediteure zur Umgehung der Lkw-Maut von Autobahnen auf die Bundesstraßen ausweichen. Die drei Straßen gelten als hoch belastet.
Das Verwaltungsgericht Kassel hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die vorhandenen Daten zum Schwerverkehrsaufkommen zur Rechtfertigung eines Durchfahrverbotes nicht ausreichten.