Wer bereits sein Ticket bei der Bahn gekauft hat und seine Reise aufgrund des Streiks nicht antreten kann, dem wird diese Fahrkarte nach Angaben des VCD von der Deutschen Bahn zurückerstattet. Dies trifft auch für im Normalfall nicht-erstattbare Tickets wie das Ländertickt oder das *Schönes-Wochenende-Ticket" zu. Zudem können Sparpreistickets ohne die sonst übliche Gebühr in Höhe von 15 Euro umgetauscht werden.
Im Falle einer Verspätung, durch die ein Anschluss verpasst wird, hat der Fahrgast laut geltender Rechtslage folgende Möglichkeiten: Er kann
- auf Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen;
- auf Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren
- oder einen anderen Zug nehmen. Die Deutsche Bahn hebt im Falle eines Streiks die Zugbindung auf, wodurch auch ein höherwertiger Zug genommen werden kann.
Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt der VCD, sich einen Zugausfall beziehungsweise eine Verspätung von der Deutschen Bahn bestätigen zu lassen. Im Falle einer Entschädigung sollte versucht werden, diese zeitnah einzufordern. Bei Problemen stehe die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD als Ansprechpartnerin für eine kostenlose Unterstützung zur Verfügung.