*Umweltzonen ersetzen nicht eine nachhaltige Verkehrspolitik in den Kommunen, helfen aber dabei, die Gesundheit der Menschen in Städten und Ballungsräumen vor den negativen Folgen des motorisierten Verkehrs zu schützen", erklärt Hermann-Josef Vogt vom VCD-Bundesvorstand und empfiehlt: *Wer seinen alten Diesel-Pkw noch nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet hat, sollte dies nun schleunigst nachholen". Damit verringere sich der gefährliche Feinstaubausstoß eines Fahrzeugs beträchtlich und es könne so eine Schadstoffplakette erhalten. *Eine solche Plakette ist Voraussetzung, um die Umweltzonen befahren zu können", ergänzt Vogt. Wer einen Filter nachrüste, erhalte zudem einen Steuerzuschuss von 330 Euro vom Staat und erhöhe auch den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs deutlich.
Da die Plakettenpflicht nicht nur Pkw, sondern auch für Lkw und Busse gelte, müssten auch Handwerker und Gewerbetreibende verstärkt auf emissionsarme Antriebe setzen. Doch seien im Nutzfahrzeugbereich sowohl das Angebot an Neufahrzeugen mit serienmäßigem Partikelfilter als auch entsprechende Nachrüstmöglichkeiten derzeit völlig unbefriedigend. *Nutzfahrzeuge sind vielerorts Hauptquelle verkehrsbedingter Schadstoffemissionen. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass der Einsatz entsprechender Filtertechnik sowohl von den Herstellern als auch von der Politik weiterhin vernachlässigt wird", kritisiert Michael Müller-Görnert, Verkehrsreferent beim VCD. Um freie Fahrt in Umweltzonen zu erhalten, seien emissionsarme Transport- und Lieferfahrzeuge eine wesentliche Voraussetzung für Handwerker und Gewerbetreibende. *Hier müssen Politik und Nutzfahrzeugindustrie schleunigst für ein ausreichendes Angebot sorgen", verlangt Müller-Görnert.
Der VCD weist darauf hin, dass bei der Nachrüstung eines Partikelfilter unbedingt auf seriöse Filterhersteller geachtet werden muss, um mangelhafte Funktion der Umwelttechnik auszuschließen. Informationen über zuverlässige Anbieter hält der Umwelt- und Verbraucherverband VCD im Internet unter www.vcd.org bereit.