So sollte beispielsweise, wenn verschiedene Verkehrsmittel für die Reise genutzt werden, genug Umsteigezeit am Bahnhof oder Flughafen eingerechnet werden. Eine Stunde Verspätung kann gerade bei Fernreisen schnell entstehen. Und bei zu knappen Zeitpuffern haftet das Verkehrsunternehmen oft nicht für die Folgeschäden. Wird bei einer Flugreise Gepäck beschädigt oder kommt es zu spät an, sollte die Fluggesellschaft zeitnah und schriftlich über entstandene Schäden in Kenntnis gesetzt werden. Geschieht dies zu spät, muss die Fluggesellschaft für den Schaden nicht aufkommen. Die Frist beträgt bei Beschädigung sieben und bei Verspätung 21 Tage. Keine Frist besteht, wenn Gepäck zerstört wurde oder es verloren gegangen ist. Beim Fliegen sollte zudem darauf geachtet werden, dass man vor Reiseantritt vom Flugunternehmen ausreichend über seine Rechte als Fluggast informiert wird. Laut EU-Recht sind die Unternehmen verpflichtet darüber aufzuklären, welche Ansprüche Reisende bei einer Verspätung ab zwei Stunden, bei Nichtbeförderung oder Annullierung des Fluges haben.
Schlichtungsstelle Mobilität informiert
Reisetipps beachten und entspannt reisen
So sollte beispielsweise, wenn verschiedene Verkehrsmittel für die Reise genutzt werden, genug Umsteigezeit am Bahnhof oder Flughafen eingerechnet werden. Eine Stunde Verspätung kann gerade bei Fernreisen schnell entstehen. Und bei zu knappen Zeitpuffern haftet das Verkehrsunternehmen oft nicht für die Folgeschäden. Wird bei einer Flugreise Gepäck beschädigt oder kommt es zu spät an, sollte die Fluggesellschaft zeitnah und schriftlich über entstandene Schäden in Kenntnis gesetzt werden. Geschieht dies zu spät, muss die Fluggesellschaft für den Schaden nicht aufkommen. Die Frist beträgt bei Beschädigung sieben und bei Verspätung 21 Tage. Keine Frist besteht, wenn Gepäck zerstört wurde oder es verloren gegangen ist. Beim Fliegen sollte zudem darauf geachtet werden, dass man vor Reiseantritt vom Flugunternehmen ausreichend über seine Rechte als Fluggast informiert wird. Laut EU-Recht sind die Unternehmen verpflichtet darüber aufzuklären, welche Ansprüche Reisende bei einer Verspätung ab zwei Stunden, bei Nichtbeförderung oder Annullierung des Fluges haben.