Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 34743

Verkehrsclub Deutschland e.V. Rudi-Dutschke-Str.9, vorm. Kochstr. 27 10969 Berlin, Deutschland http://www.vcd.org
Ansprechpartner:in Jan M. Stielike +49 561 108310
Logo der Firma Verkehrsclub Deutschland e.V.
Verkehrsclub Deutschland e.V.

VCD: Gericht ebnet falscher Verkehrspolitik den Weg

(lifePR) (Berlin, )
Auf Kritik stößt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Autobahn 44 beim Verkehrsclub Deutschland (VCD). "Das Bundesverwaltungsgericht ebnet damit einer falschen Verkehrspolitik den Weg", meint Udo Messer, Vorsitzender des VCD Hessen. Im Gegensatz zu den Richtern ist der VCD nicht der Ansicht, dass wirtschaftliche Gründe die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft rechtfertigen. "Die ökonomische Bedeutung von Autobahnen wird erheblich überschätzt", so Messer. Durch die neue Fernstraße werde die Verkehrsbelastung in Nordhessen insgesamt erheblich steigen, prophezeit der VCD. "Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten", sagte Messer.

Nach Angaben des VCD ist der Einfluss von Autobahnen auf die wirtschaftliche Entwicklung wesentlich geringer als allgemein angenommen. Wissenschaftliche Untersuchungen in Thüringen hätten ergeben, dass Autobahnen zwar kleinräumig Einfluss auf die Standortwahl von Betrieben hätten, aber bereits auf regionaler Ebene nur einen vernachlässigbaren Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung zeigten.

Daher seien andere Wege der Regionalförderung besser geeignet, der Strukturschwäche Nordhessens beizukommen. Aus Sicht des VCD muss sich eine Strategie für die wirtschaftliche Entwicklung der Region deutlicher an deren Stärken orientieren. Messer: "Mit seiner herausragenden naturräumlichen Attraktivität bietet Nordhessen gute Möglichkeiten für die Entwicklung als Tourismus-Region. Autobahnen und Logistikzentren sind dann allerdings fehl am Platz."

Der Verkehrsclub reagiert damit auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Autobahn 44 im Abschnitt VKE 20 Hessisch Lichtenau West - Hessisch Lichtenau Mitte. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland hatte den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt beklagt. Das Gericht hat den Bau trotz anerkannter erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes "Lichtenauer Hochland" mit dem Verweis auf die wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrsverbindung gebilligt. Eine erste Klage des Naturschutzverbandes vor zwei Jahren hatte Erfolg. Das Land hatte daraufhin einen veränderten Planfeststellungsbeschluss vorgelegt.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.