"Auch wenn noch kein Urteil gefällt wurde, ist deutlich geworden, dass sich durch dieses Gebiet nach bestehendem Naturschutzrecht keine Autobahn bauen lässt", meint Udo Messer, Landesvorsitzender des VCD. Die erneute Klage des BUND habe erhebliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss aufgedeckt.
Das vom Land eingeleitete Planergänzungsverfahren ist aus Sicht des VCD ein Versuch, die fehlerhafte Planung in letzter Minute zu retten. "Dass noch am letzten Verhandlungstag Unterlagen nachgereicht werden, zeigt deutlich, mit welch heißer Nadel gestrickt wurde. Die erhoffte Rechtssicherheit wird auch damit nicht gegeben sein."
Der VCD fordert daher, die Planungen für den Autobahnbau einzustellen. Zur Bewältigung der Verkehrsmenge reiche ein Ausbau der Bundesstraße 7 aus. Die Entlastung der Anwohner könne besser durch den Bau von Ortsumfahrungen erreicht werden. Diese seien schnell und kostengünstig zu realisieren. Bei einem Bau der A 44 würden bislang nur wenig von Lärm und Abgasen betroffene Räume wie der Ringgau neu belastet.
"Jahrzehntelange Erfahrungen von Verkehrsplanern zeigen, dass sich Verkehrsprobleme nicht durch den Bau neuer Straßen lösen lassen. Freie Straßen sind immer auch attraktive Straßen und führen zu neuem Verkehr", meint Messer.