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Verbraucherschutzministerium gibt grünes Licht

Finanzierung der Schlichtungsstelle Mobilität für zwei weitere Jahre gesichert

(lifePR) (Berlin, )
Die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) eingerichtete Schlichtungsstelle Mobilität wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz bis Ende 2009 weiterfinanziert. Eine entsprechende Erklärung des Ministeriums ist beim VCD am Donnerstag eingegangen. Ursprünglich sollte die öffentliche Finanzierung nach drei Jahren Projektlaufzeit zum 30. November 2007 auslaufen. Der VCD begrüßte die Entscheidung als positives Signal für den Fortbestand und die Stärkung außergerichtlicher Schlichtungsverfahren im öffentlichen Fernverkehr. Die Schlichtungsstelle Mobilität berät kostenlos in Streitfällen zwischen Reisenden und Fernverkehrsunternehmen.

René Waßmer, VCD-Bundesgeschäftsführer: *Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die beteiligten Verkehrsunternehmen können sich auch in den nächsten zwei Jahren auf die Unterstützung durch die Schlichtungsstelle Mobilität verlassen. Wie wichtig deren Arbeit ist, zeigen die über 5.500 Anfragen und Beschwerden von Reisenden, die bis heute geklärt werden konnten. Rund 1.200 außergerichtliche Schlichtungsverfahren wurden erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns darüber, dass das Bundesministerium diese Arbeit anerkennt und weiterhin möglich macht."

Eigentlich sollte die Schlichtungsstelle nach Ende der Projektlaufzeit von den profitierenden Unternehmen finanziert werden. Da jedoch wichtige Firmen wie die Lufthansa, Air Berlin, Germanwings oder Ryanair sich nicht an den außergerichtlichen Schlichtungen beteiligen, konnte dieses Modell nicht realisiert werden.

Heidi Tischmann, Projektleiterin der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD: *Wir werden die nächsten zwei Jahre daran arbeiten, den Fortbestand der Schlichtungsstelle über 2009 hinaus sicherzustellen. Dazu brauchen wir die Unterstützung durch die Politik und die Verkehrsunternehmen. Ein Weg könnte sein, die außergerichtliche Schlichtung im öffentlichen Verkehr im kommenden Gesetz für Fahrgastrechte festzuschreiben."
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