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Beförderungsbedingungen im VBB: Bei Fehlverhalten ist ein Ausschluss möglich

(lifePR) (Berlin, )
Der VBB unterstützt die Haltung der S-Bahn Berlin GmbH, die erstmals drei Personen für ein Jahr von der Beförderung ausgeschlossen hat, die mehrfach andere Fahrgäste bedroht haben. Die Beförderungsbedingungen, die für alle Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg gelten, decken diese Vorgehensweise.

Einschlägig ist der § 3 der Beförderungsbedingungen: "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen." Mit der Tarifanpassung zum 1. April 2007 wurde von VBB und Verkehrsunternehmen verdeutlicht, dass hierunter auch Personen fallen, die Gewalt ausüben oder Gewaltbereitschaft zeigen. Ferner wurde klargestellt, dass das Tragen von Waffen gemäß Waffengesetz generell verboten ist und zum Ausschluss von der Beförderung führt - vorher hatte dies nur für "geladene Schusswaffen" gegolten.

Hans-Werner Franz, VBB-Geschäftsführer: "Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen haben wir deutlich gemacht, dass Gewalt und Drohungen in Bussen und Bahnen keinen Platz haben dürfen. Die S-Bahn Berlin hat Recht, wenn sie einzelnen, die wiederholt und massiv gegen die Regeln verstoßen haben, eine Denkpause von einem Jahr verordnet. Die konsequente Anwendung der Bestimmungen soll dazu führen, dass sich die Fahrgäste sicherer fühlen. Übrigens gilt nach wie vor, dass die Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in jeder Hinsicht sicherer ist als die im eigenen Auto."
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