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Verkehrsrechtler diskutieren im beck-blog

Verlag C.H.Beck erweitert Expertenblog / Zusätzliche Themen in Planung

(lifePR) (München, )
Stellt der "Stinkefinger" gegen eine Radaranlage eine Beleidigung dar? Wann erfolgt eine Trunkenheitsfahrt vorsätzlich? Und: Schiebt der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem EU-Führerscheintourismus endgültig einen Riegel vor? Fragen, die sich im neu gestarteten Expertenblog "Verkehrsrecht" des Verlages C.H.Beck diskutieren lassen. Die Seiten des beck-blogs sind unter www.beck-blog.de kostenlos abrufbar. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Ständige Experten des beck-blogs "Verkehrsrecht" sind der Lüdinghausener Amtsrichter Carsten Krumm, zugleich Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Verkehrsrecht, sowie der Münchener Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Kuhnert.

Der beck-blog ist ein juristischer Fachblog von Juristen für Juristen. Maßgebende C.H.Beck Autoren aus Wissenschaft, Kanzlei-Praxis und Gerichtsbarkeit begleiten die laufenden juristischen Diskussionen mit eigenen Beiträgen und geben im beck-blog erste Bewertungen zu brisanten Themen ab. Fragen und Kommentare von Bloggern beantworten die beck-blog-Experten zeitnah und qualifiziert und bieten damit ein fundiertes juristisches Forum.

Mit dem neuen Expertenblog "Verkehrsrecht" erweitert der Verlag C.H.Beck seine Themenpalette im beck-blog. Zu den bereits verfügbaren Kategorien zählen Arbeitsrecht, Compliance, Mietrecht, Multimediarecht, Strafrecht sowie Vergütungs- und Kostenrecht. In Vorbereitung befinden sich Mediation, Öffentliches Recht, Wettbewerbs- und Markenrecht, Patent- und Musterrecht sowie Urheberrecht.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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