In der April-Ausgabe der Zeitschrift "MultiMedia und Recht" (MMR) fordert Danckert, den Rundfunkstaatsvertrag auf Internetsuchmaschinen auszuweiten und so die in Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz verankerte Meinungsbildungsfreiheit zu sichern. Denn: "Mit einem Suchmaschinen-Marktanteil in Deutschland von rund 90 % entscheidet Google hierzulande schon heute über die öffentliche Meinungsbildung und Meinungsvielfalt", warnt Danckert.
Der Beitrag "Vorherrschende Meinungsmacht von Google - Bedrohung durch einen Informationsmonopolisten?" von Danckert/Mayer in der April-Ausgabe der MMR (MMR 2010, 219) ist bereit vorab unter www.mmr.de abrufbar.
Im Internet stellt sich Burkhard Danckert unter http://blog.beck.de/... der Diskussion.