Tatsächlich lassen auch die Informationspflichten nach § 11 Abs. 1 VersVermV zu wünschen übrig. Setzt man voraus, daß eine Homepage auch dazu dient, einen Geschäftskontakt herzustellen, so fehlt ein wichtiger Teil der notwendigen Angaben: Die Angaben § 43 VVG und Mehrfachagent sind falsch, auf das Vermittlerregister wird nicht hingewiesen und Schlichtungsstellen werden nicht genannt.
Ein Teil der Impressums-Angaben ist veraltet und damit nach Auffassung des 'versicherungstip' für Verbraucher weder klar noch verständlich. Für ein börsennotiertes Unternehmen, das international durchstarten will, ist es erstaunlich, daß es auch nach über acht Monaten Geltung des Versicherungsvermittlergesetzes weder den eigenen Tätigkeits-Status begrifflich korrekt wiedergibt noch die einschlägigen rechtlichen Regelungen zutreffend aufführt.