Auch wenn sich z. B. medizinische Gutachter, Leistungsprüfer in Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte fortlaufend mit den Invaliditätsbegriffen auseinanderzusetzen haben, bestehen im Umgang mit diesen Begriffen erhebliche Unsicherheiten. Die Begriffe sind unterschiedlich und doch ähnlich, sie entstammen verschiedenen Rechtsgebieten mit jeweils eigenen Maßstäben, die Strukturen der Begriffe sind komplex.
Ziel der Arbeit ist es, einen Beitrag zur Klärung der Begriffsvielfalt und zur Reduktion der Komplexität der Invaliditätsbegriffe zu leisten und dabei eine rechtsgebietsübergreifende Perspektive zu vermitteln. Die einzelnen Invaliditätsbegriffe werden vertieft analysiert, Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie zugrunde liegende Ursachen aufgezeigt und Vorschläge für mögliche Harmonisierungen unterbreitet.