Für den Award Altersvorsorgeberatung, der unter der Schirmherrschaft von Verbraucherminister Heiko Maas steht, kann sich jeder Vermittler bewerben – unabhängig von seinem Status. Hierzu gehören auch angestellte Berater – etwa in Banken und Sparkassen, die ihre Kunden zum Thema Altersvorsorge betreuen. Zum anderen können Organisationen, die sich mit der Ausbildung und/oder Betreuung von Vermittlern oder Bankberatern beschäftigen, teilnehmen. Dazu zählen unter anderem Ausbildungsabteilungen oder -anbieter, Akademien sowie Universitäten.
Bei der Bewerbung eines einzelnen Vermittlers wird dessen Beratungsgüte bewertet. Bei einer Organisation werden zusätzlich das Betreuungs- und/oder das Ausbildungskonzept sowie die Beratungsgüte von Repräsentanten der Organisation und deren Konformität zu den Konzepten mit bewertet.
Einsendeschluss für den Award Altersvorsorgeberatung ist der 31. August.
Beim Award Gewerbeberatung ist es Ziel, die Güte der Gewerbeberatung auszuzeichnen. Dabei soll das Risiko der Unternehmen richtig erkannt und mit Versicherungslösungen optimal gedeckt werden. Bewerben können sich Vermittler, die folgende Ausgaben erfüllen können: die ganzheitliche Erkennung von Risiken, die Analyse der vorhandenen Versicherungspolicen, die Aufbereitung eines stimmigen Deckungskonzeptes und daraus gemeinsam mit dem Kunden die Empfehlungen zu Vertragsabschlüssen bringen sowie alles gerichtsfest dokumentieren.
Die Abgabefrist für die Bewerberunterlagen endet am 9. September.
Downloads:
Unterlagen Award Altersvorsorgeberatung
Unterlagen Award Gewerbeberatung
Bei allen weiteren Fragen zum Award wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Dr. Drols, info@drols.de