Anders als es angesichts der Grundrechtsrelevanz versicherungsaufsichtsrechtlicher Maßnahmen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Versicherungssektors zu erwarten wäre, werden zu versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragen nämlich ungewöhnlich wenige Prozesse geführt. In der Folge findet kaum eine Rechtsfortbildung durch die Judikative statt. Gleichzeitig ist das Versicherungsaufsichtsgesetz von einer auffälligen Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe geprägt, die nahezu ausschließlich durch die BaFin eine gewisse Konkretisierung erfahren.
Diese für das Versicherungsaufsichtsrecht charakteristische Gemengelage wird schließlich im Hauptteil der Arbeit anhand einiger konkreter Beispiele verdeutlicht, wobei stets auch die geplante 10. Novelle des VAG in den Blick genommen wird.
Die Arbeit richtet sich in erster Linie an den Gesetzgeber, die aufsichtsführende Bundesanstalt und Versicherungsunternehmen, darüber hinaus aber auch an alle diejenigen, die sich mit der Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips im Bereich der Wirtschaftsaufsicht oder dem Versicherungsaufsichtsrecht befassen.
Auch als E-Book erhältlich.