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Grundzüge der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen nach HGB und IFRS

(lifePR) (Karlsruhe, )
Kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union haben einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial Reporting Standards (IFRS), aufzustellen. Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen besteht ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach den IFRS zu erstellen. Nach § 325 Abs. 2 a HGB haben Unternehmen die Möglichkeit, einen IFRS-Einzelabschluss an Stelle des traditionellen handelsrechtlichen Abschlusses offen zu legen.

Der Trend zur internationalen Rechnungslegung wird durch Solvency II sowie die Bestrebungen der Vereinheitlichung der internen und externen Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen verstärkt. Ein bedeutender Schritt in diesem Zusammenhang ist die Annäherung der handelsrechtlichen Vorschriften an internationale Bilanzierungsstandards im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), dessen Änderungen seit dem Geschäftsjahr 2010 zwingend zu beachten sind.

Die handelsrechtlichen Grundlagen der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen werden auf absehbare Zeit weiter von Bedeutung sein, da sich Fragen der Gewinnausschüttung, der Steuerbemessung und der durch aufsichtsrechtliche Vorschriften begründeten Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer an den handelsrechtlichen Abschlüssen orientieren.

Das Seminar verschafft einen Überblick über beide Rechnungslegungssysteme. Hierdurch wird dem Anwender die Möglichkeit gegeben, in einem ersten Schritt den Charakter der bei Versicherungsunternehmen typischerweise vorherrschenden Bilanz- und GuV-Posten kennen zu lernen. In einem zweiten Schritt entwickelt das Seminar praxisbezogen die wesentlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze in den beiden Rechnungslegungssystemen.

Im Bereich der nationalen Rechnungslegung wird intensiv auf die speziellen Vorschriften der §§ 341 ff. HGB sowie der auf § 330 HGB basierenden Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) eingegangen. Auch aufsichtsrechtliche Aspekte - z.B. im Zusammenhang mit Themen wie Solvabilität und Vermögensanlage - fließen hier ein.

Im Bereich der internationalen Rechnungslegung werden die Regelungen des IAS 39 zu Financial Instruments in Abgrenzung zu den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften für Kapitalanlagen dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf den noch nicht in das EU-Recht übernommenen IFRS 9 eingegangen. Im Bereich der Versicherungstechnik werden die zurzeit noch maßgeblichen Bewertungsregelungen der US-GAAP sowie die in IFRS 4 enthaltenen Vorschriften zur Bilanzierung versicherungstechnischer Passiva erläutert. Abschließend wird ein Ausblick auf die Phase II des IASB Projektes Insurance Contracts sowie auf Solvency II gegeben. Im Hinblick auf letzteres wird vor allem auf die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA)) eingegangen, die im Vorgriff auf Solvency II auf nationaler Ebene bereits jetzt gelten.

Das Seminar wendet sich insbesondere an Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, die in komprimierter Form und überschaubarer Zeit einen Überblick über die aktuellen nationalen und internationalen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen erhalten wollen.

Um dem Seminar besser folgen zu können, empfiehlt es sich, Gesetzestexte (HGB, VAG, RechVersV) sowie die IFRS zur Veranstaltung mitzubringen.

Das Programm finden Sie unter versicherungsforum.de

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