Das Seminar vermittelt wichtige medizinische Kenntnisse zur Einschätzung und der Regulierung von Verletzungen in der Unfallversicherung. Zu den jeweiligen Hauptpunkten erfolgt zunächst aus juristischer Sicht eine Einführung in die Problematik. Anschließend werden Einzelheiten anhand von medizinischen Fallbeispielen erläutert. Im Einzelnen wird auf das Unfallereignis, die Entstehung und Heilung von Verletzungen, die medizinische Behandlung und Dokumentation eingegangen. Einen wichtigen Stellenwert nehmen die Auswertung medizinischer Befunde, die Vorbereitung eines Gutachtenauftrages und die Interpretation von Gutachten und Attesten ein. Besondere Bedeutung kommt den Fragen der Kausalität sowie der Mitwirkung von Vorerkrankungen und Gebrechen zu. Die speziellen Fragestellungen der privaten Unfallversicherung werden exemplarisch an den Verletzungen der oberen Extremitäten dargestellt. Organische Dauerschäden werden von seelischen Unfallfolgen abgegrenzt. Erläutert wird die Bemessung der Invalidität innerhalb und außerhalb der Gliedertaxe nach dem traditionellen und dem modularen System.
Die Schnittstellen und Berührungspunkte von Recht und Medizin im Tagesgeschäft der Unfallversicherung sind beträchtlich. Mit Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann und Kurt Günter Mangen berichten hierüber ein erfahrener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie und Sozialmedizin sowie der stellvertretende Vorsitzende Richter des Personenversicherungssenats am Oberlandesgericht Köln.
Dieses Seminar ist daher besonders geeignet für Mitarbeiter der Leistungsabteilungen und der beratenden ärztlichen Dienste. Es wendet sich zudem an alle, die sich mit dem Risiko- und Leistungsprozess der Unfallversicherung befassen.
Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zu dem Tagungsordner einen Leitfaden zur Begutachtung häufiger Verletzungen des Bewegungsapparates sowie zur Bewertung und Einschätzung von Wirbelsäulenverletzungen.
Pflichtfortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO. Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.