Die private und gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Versicherungsschutz für traumatisch bedingte Gesundheitsschädigungen. Art und Ausmaß der Schädigung bestimmen den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers. Für die Schadenbearbeitung ist deshalb neben der Kenntnis der Rechtsgrundlagen die Kenntnis medizinischer Zusammenhänge unabdingbar. Darauf ist das Veranstaltungsprogramm ausgerichtet.
Themen sind:
- Unfallereignis und Plausibilität
- Feststellung der Invalidität
- Kausalität und Mitwirkung / Vorinvalidität
- Ausschluss der Leistung wegen krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen
Referenten:
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Thomann
Institut für Versicherungsmedizin, Frankfurt
Kurt Günter Mangen
Stv. Vorsitzender Richter am OLG Köln, 20. Zivilsenat (Personenversicherungssenat), Köln
Moderator:
Dr. Udo Abel
Fachanwalt für Versicherungsrecht, BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte, Köln