Am 1. Juli 2013 ist die Bauproduktenverordnung (EU-Verordnung 305/2011) als unmittelbar in Deutschland geltendes Recht in Kraft getreten. Das Interesse von Herstellern, Planern und Errichtern an weiterführenden Informationen und Praxistipps ist groß. Das DIvB Praxisseminar zum Thema "Bauproduktenverordnung - Folgen für Hersteller, Planer und Errichter", das am 18. Juni in Köln stattfand, war mit 130 Teilnehmern komplett ausgebucht. Vertreten war ein repräsentativer Querschnitt der Branche - vom Hersteller über Planer und Errichter bis hin zum Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz und Dienstleister, die von den hochkarätigen Vorträgen und den umfassenden Praxistipps der Referenten und dem gemeinsamen Austausch in den Diskussionsrunden profitierten. Wegen der großen Nachfrage und dem hohen Informations- und Austauschbedarf zu diesem Thema veranstaltet das DIvB dieses Seminar erneut am 15. Oktober in Nürnberg im Kongresszentrum NCC der NürnbergMesse.
Viele Fragen, die vor allem die Umsetzung des Verordnungstextes in die tägliche Praxis betreffen, sind noch nicht geklärt, Interpretationen und Kommentare zur BauPVO fehlen. Die Europäische Kommission hat einen Fragenkatalog zusammengestellt mit FAQs zur Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation (CPR)). Es wird deutlich, dass die Auswirkungen der Verordnung die Marktteilnehmer auch nach dem 1.7.2013 noch länger beschäftigen werden. Die Verordnung sieht weitere delegierte Rechtsakte vor, beispielsweise zur Definition der Bedingungen für die elektronische Verarbeitung der Leistungserklärungen, welche die Art der Bereitstellung von Leistungserklärungen auf einer Website bestimmen. Der delegierte Rechtsakt der Kommission wird voraussichtlich im September erlassen und am Ende des Verfahrens dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Hersteller, die üblicherweise Informationen zur Leistung ihrer Produkte auf ihrer Website bereitstellen, sind momentan noch im Unklaren, welche Folgen dies dann für die Umstellung ihrer Arbeitsabläufe hat.
Hersteller von Feuerschutzabschlüssen sind von der Umstellung ab 1.7. momentan noch nicht betroffen. Bisher wurde der Abschluss der entsprechenden Norm erst in drei Jahren erwartet, die Norm wird nun jedoch voraussichtlich schon spätestens zum 1.1.2014 existent sein. Voraussichtlich wird es eine zweijährige Koexistenzphase geben, in welcher nach beiden Normen geprüft werden kann, doch auch die Hersteller von Feuerschutzabschlüssen werden sich jetzt schon mit den Auswirkungen und Konsequenzen der Umstellung beschäftigen.
In den Vorträgen und Diskussionsrunden des Praxisseminars wird es daher auch verstärkt um praxisorientierte Aspekte sowie Haftungsfragen gehen. Ziel des Seminars ist es, die Änderungen und Konsequenzen aus der BauPVO für Planer, Hersteller und Errichter aufzuzeigen: Welche Konsequenzen ergeben sich bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland für die Herstellung, Vermarktung, Kennzeichnung und Dokumentation von Bauprodukten? Eine Übersicht über den Stand und die Entwicklung der Harmonisierten Bauprodukte wird anhand von Beispielen der bisherigen Baustoff- und Abschottungsklassifizierung nach DIN bzw. EN gegenübergestellt. Potenzielle Haftungsfragen für Fehler im Bereich Planung/Ausschreibung, Bauüberwachung und Ausführung werden erörtert und die Arten von bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen für die typischen Brandschutzsysteme (Bauprodukte und Bauarten bzw. Bausätze) vorgestellt. Dabei wird auch auf den Umgang mit Abweichungen und Verwendbarkeitsnachweisen eingegangen.
Der zweite Teil der Vorträge richtet sich hauptsächlich an die Hersteller und Errichter mit Hinweisen, wie diese sich am besten auf die Marktüberwachung vorbereiten. Es werden Abweichungen bei Verwendbarkeitsnachweisen wie abZ, ETA und CE-Kennzeichnung vorgestellt und rechtliche Folgen für Hersteller und Errichter mit Empfehlungen für den Umgang mit Leistungserklärung und CE- Kennzeichnung aufgezeigt. Abschließend wird ein Überblick geboten, wie sich Hersteller am besten auf die geänderte Situation nach der Übertragung der Marktüberwachung auf die Mitgliedsstaaten vorbereiten und welche Pflichten damit für sie in Bezug auf korrekte und vollständige Leistungserklärungen verbunden sind. Es wird erörtert, wer künftig die Überwachung leistet und wie die daraus resultierenden rechtlichen Folgen aussehen.
Die Teilnehmer des Praxisseminars sollen viele praktische Tipps und Empfehlungen für ihren Arbeitsalltag mitnehmen können. Ein Tagungsband sowie die Möglichkeit für Teilnehmer, sich die Vorträge auf www.divb.org nach dem Seminar nochmal anzusehen und downzuloaden, bieten weiteren Informationswert.