Nach der neuen BauO NRW müssen Wohnungen ab Gebäudeklasse 3 bis 5, also in Mehrfamilienhäusern, barrierefrei sein. Öffentlich zugängliche Gebäude müssen „in erforderlichen Umfang“ barrierefrei sein. Darüber hinaus wurde über die Technischen Baubestimmungen die DIN 18040 eingeführt – mit NRW-spezifischen Einschränkungen und Ergänzungen. Was also „barrierefrei“ und „in erforderlichem Umgang“ in NRW konkret bedeutet, sorgt für viele Fragen und ist in unterschiedlichsten Verordnungen geregelt. Weiterhin fordert die neue BauPrüfVO für große Sonderbauten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Barrierefrei-Konzept, in dem die vorgesehenen Maßnahmen detailliert darzustellen und nachzuweisen sind. Brandschutzkonzepte müssen Angaben zur Mobilität und Selbsthilfefähigkeit der Nutzer sowie zu deren Evakuierung beinhalten.
Das bfb-Seminar „Barrierefrei bauen in NRW“ vermittelt die neuen Vorgaben an das barrierefreie Bauen speziell für NRW. In einzelnen Themen-Blöcken erläutern die Referentinnen Nadine Metlitzky, Dipl.-Ing (FH) Architektin und ö.b.u.v. Sachverständige für barrierefreies Bauen, sowie Stephanie Hess, Dipl.-Ing (FH) Architektin und Fachplanerin für barrierefreies Bauen, die Anforderungen sowie Schutzziele und zeigen bedarfsgerechte Lösungen für verschiedene Gebäudearten und Nutzungen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie diese Maßnahmen in einem schlüssigen Barrierefrei-Konzept nach BauPrüfVO nachvollziehbar darstellen und sicher nachweisen können. Im Fokus steht sowohl die Darstellung anhand von Symbolen und Planzeichen als auch die textliche Beschreibung der Maßnahmen. Diskutiert wird auch der Umgang mit Ausnahmen, z. B. beim Bauen im Bestand, aufgrund von unverhältnismäßigem Mehraufwand oder aus bautechnischen Gründen, sowie Kompensationsmaßnahmen.
Weitere Programm-Informationen und Anmeldung unter: www.bfb-barrierefrei.de/seminar-nrw.