In rund 30 Entscheidungen hat der BGH ein mittlerweile sehr feines Netz zur Abrechnung des Fahrzeugschadens geknüpft. Offene Fragen bleiben gleichwohl. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Jahr Fällen mit geschätzten Reparaturkosten über 130% des Wiederbeschaffungswerts, Möglichkeiten der Eigen- und Teilreparatur sowie der Bedeutung der Sechsmonatsfrist. Das Thema Eigenreparatur wird auch aufgegriffen beim Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Schließlich geht es auch um neue Streitpunkte in der Regulierungspraxis. Für die Schadenregulierung werden aktuelle und wichtige Fragen beleuchtet und diskutiert.
Referenten
Hans-Günter Ernst, Richter am OLG Düsseldorf, 8. Zivilsenat
F. Roland A. Richter, Referent für Grundsatzfragen im Bereich Kfz-Schaden, R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden
Christian Tomson MBL, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft, Köln
Veranstaltung
18.06.2013 im Lindner Hotel City Plaza, Köln
Die Teilnahmegebühr beträgt € 390,00 zzgl. ges. MwSt.