Zunächst werden die - für die Praxis relevanten - versicherten Gefahren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Detail dargestellt. Da für sämtliche Schadenfälle ab dem 01.01.2009 das VVG 2008 gilt, werden die subjektiven Risikoausschlüsse, die arglistige Täuschung sowie das Obliegenheitenrecht auf der Grundlage des VVG 2008 unter Berücksichtigung der nun vorliegenden aktuellen Rechtsprechung zum VVG 2008 dargestellt. In der Praxis sind jedoch noch Altfälle zu behandeln, die nach dem VVG a.F. zu lösen sind. Auf Abweichungen zum VVG a.F. wird daher eingegangen und insbesondere die aktuellen Entwicklungen zum VVG 2008 aufgezeigt. Vermittelt werden ferner die Grundzüge der Entschädigungsberechnung sowie die Grundzüge des Regresses des Sachversicherers. Besonderes Augenmerk wird auf eine praxisgerechte Aufbereitung des Stoffes anhand von aktuellen Beispielsfällen gelegt.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Berufsanfänger/-innen zur Einarbeitung in das Gebiet des Versicherungsrechtes, als auch an bereits erfahrene Sachbearbeiter/-innen (welche die Neuerungen des VVG 2008 unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungen vertiefend erlernen möchten), an Schadenregulierer, (Fach-)Anwälte als Pflichtfortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO und jeden am Sachversicherungsrecht Interessierten zur vertieften Auseinandersetzung mit der veränderten Rechtslage nach dem VVG 2008.
Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen sowie die 2012 erschienene 2. Auflage des Buches "Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung" von Dr. Stefan Spielmann.
Termin: 11. - 12.06.2013 im Hotel Mondial am Dom, Köln
Referenten:
Werner Lücke, Vorsitzender Richter am Versicherungssenat des OLG Hamm i. R. Univ.-Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft Dr. Stefan Spielmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, BLD Bach Langheid Dallmayr, Rechtsanwälte | Partnerschaftsgesellschaft, Köln